Die gesetzliche Unfallversicherung erbringt für Versicherte aufgrund eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit bestimmte Leistungen. Voraussetzung für die Gewährung der Sach- und Barleistungen ist eine Meldung des Versicherungsfalles an den jeweils zuständigen Unfallversicherungsträger. Neben der praktisch wichtigsten Sachleistung der Unfallheilbehandlung, gewährt die Unfallversicherung weiters auch unterschiedliche Geldleistungen, wie zB die Versehrtenrente, das Taggeld im Falle einer Anstaltspflege oder auch die Hinterbliebenenrenten im Falle des Todes des Versicherten.