Die Überlassung eines Dienstwagens zur betrieblichen (und möglicherweise auch privaten) Nutzung ist entweder durch Betriebsvereinbarung oder durch Einzelvertrag genau zu regeln. Insb hat sich der Dienstgeber die Dispositionsbefugnis über das Kfz vorzubehalten und Widerrufsvorbehalte sowie Rückstellungsregelungen zu vereinbaren. Tritt bei der Benützung des Dienstwagens ein Schaden ein, ist für Haftungsfrage zu unterscheiden, ob eine Privat- oder eine Dienstfahrt vorlag. Die Verhaltenspflichten für den Arbeitnehmer sollen klar formuliert in einem Dienstwagenüberlassungsvertrag aufgelistet sein.