vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Firmeneigentum - Schadenersatzansprüche Arbeitnehmer

VerhaltenspflichtenSachnutzung von FirmeneigentumHaiderMai 2024

Verletzt sich ein Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall, so sind der Arbeitgeber, seine Vertreter und Aufseher im Betrieb in vielen Fällen von einer Haftung befreit (Dienstgeberhaftungsprivileg). Allenfalls kann sich die AUVA bzw Krankenkasse nach Bezahlung der Heilungskosten etc regressieren. Zwischen Arbeitskollegen gilt ein derartiges Haftungsprivileg nicht. Verwendet ein Arbeitnehmer auftragsgemäß sein Privateigentum für Zwecke des Arbeitgebers, haftet dieser in aller Regel verschuldensunabhängig für entstandene Schäden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte