Darf ein Dienstnehmer eine Dienstwohnung kostenlos oder verbilligt nützen, ist dafür in der Lohnverrechnung ein Sachbezug anzusetzen. Sonderregelungen sind zu beachten, wenn es sich um eine vom Arbeitgeber angemietete Dienstwohnung handelt.
Darf ein Dienstnehmer eine Dienstwohnung kostenlos oder verbilligt nützen, ist dafür in der Lohnverrechnung ein Sachbezug anzusetzen. Sonderregelungen sind zu beachten, wenn es sich um eine vom Arbeitgeber angemietete Dienstwohnung handelt.