Darf ein Dienstnehmer eine Dienstwohnung kostenlos oder verbilligt nützen, ist dafür in der Lohnverrechnung ein Sachbezug anzusetzen. Liegt die Wohnung im Betriebsvermögen des Dienstgebers ist bei der Sachbezugsberechnung zu prüfen, ob der pauschale Wert angemessen ist oder sehr stark von der fremdüblichen Miete abweicht.