Ein wesentlicher Unterschied zwischen Vorschuss und Darlehen liegt in der Rückzahlungsverpflichtung bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Die Rückzahlung eines Vorschusses wird ‒ auch ohne entsprechende Vereinbarung ‒ jedenfalls zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig. Ein Dienstgeberdarlehen läuft hingegen mangels gegenteiliger Vereinbarung auch bei Beendigung des Dienstverhältnisses unverändert weiter.