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Ausbildungskostenrückersatz

Beendigungsansprüche & EndabrechnungAusbildungskostenrückersatzHaiderMai 2024

Der Rückersatz von Ausbildungskosten ist zwingend schriftlich unter Angabe der konkreten Ausbildung sowie der konkret aufzuwendenden Kosten zu vereinbaren. Rückforderbar sind lediglich die tatsächlich vom Arbeitgeber aufgewendeten Kosten. Darunter fällt – bei gesonderter Vereinbarung – auch das fortgezahlte Entgelt. Pauschale Vorwegvereinbarungen sind unzulässig. Darüber hinaus muss zwingend eine monatliche Aliuqotierungsregelung vereinbart werden. Ein Rückersatz kann nur bei bestimmten Beendigungsarten des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht werden.

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