Rückwärtsfristen werden von einem bestimmten Termin aus in die Vergangenheit berechnet und sollen eine Anpassungs- und Vorbereitungsphase gewährleisten. Das bekannteste Beispiel ist die Kündigung mit Frist und Termin, bei der dem Gekündigten zwischen dem Kündigungszugang und dem ins Auge gefassten Kündigungstermin die volle Kündigungsfrist zur Verfügung stehen muss. Auf Rückwärtsfristen werden die Berechnungsregeln für vorwärts zu berechnende Fristen spiegelbildlich angewendet. Ob die Wochenend- und Feiertagsruhe Einfluss auf die Berechnung hat, ist strittig.