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Rückforderung wegen Rechtsgrundlosigkeit

SchuldrechtBereicherungMerzOktober 2024

Wenn jemand eine Leistung irrtümlich und ohne Rechtsgrund erbringt, kann er sie mit Hilfe der condictio indebiti  (§ 1431 ABGB) zurückverlangen. Welchen genauen Anwendungsbereich diese Leistungskondiktion hat, ist jedoch umstritten: Grds fallen auch Leistungen, die aufgrund eines nichtigen Vertrages erbracht werden, hierunter; die Rsp wendet in solchen Fällen jedoch zT § 877 ABGB (analog) an. Andererseits wird von der hM eine analoge Anwendung des § 1431 ABGB auch auf rechtsgrundlose Zahlungen infolge Zwangs oder List befürwortet.

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