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Richterliche Anleitungspflicht

ZivilverfahrensrechtStreitiges VerfahrenDeixler-Hübner/MeisingerDezember 2025

Im Rahmen der Prozessleitung hat das Gericht durch Befragen und Belehren der Parteien für die Vollständigkeit der Angaben zu sorgen. Man spricht von der „richterlichen Anleitungs- und Belehrungspflicht“ bzw „Manuduktionspflicht“.

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