Im Falle der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen, gewährt die Rechtsschutzversicherung dem Versicherungsnehmer Deckung für seine Gerichts- und Anwaltskosten in bestimmten Rechtsgebieten, wie zum Beispiel dem Schadenersatzrecht, Familienrecht, Erbrecht oder allgemeinen vertraglichen Problemen etc.