Sobald man einer versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nachgeht, entsteht kraft Gesetzes auch das verpflichtende Krankenversicherungsverhältnis. Im Gegenzug zur Leistung der Sozialversicherungsbeiträge gewährt der Staat Deckung im Krankheitsfall. Daneben ist aber es aber auch möglich, eine private Krankenversicherung abzuschließen, welche ebenso die Krankheitskostenversicherung und die Taggeldversicherung umfasst.