Mitglieder von Vereinen im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 haben nicht nur Rechte (zB Mitwirkungs-, Informations- und Kontrollrechte), sondern auch Pflichten (zB Zahlung des Mitgliedsbeitrags). Diese Rechte und Pflichten sind zum Teil im Vereinsgesetz geregelt, sie müssen aber auch in den Vereinsstatuten genau und umfassend festgelegt werden.