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Registrierkassenpflicht für Vereine

GesellschaftsrechtVereinsrechtHargassnerJänner 2024

Seit 1. 1. 2016 gilt die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht für Bareinnahmen. Außerdem gelten ab diesem Zeitpunkt für Betriebe neue Aufzeichnungspflichten für alle Bareinnahmen zum Zweck der Losungsermittlung. Seit 1. 4. 2017 müssen Registrierkassen zusätzlich über einen Manipulationsschutz verfügen. Was Vereine daher umgesetzt haben sollten und worauf sie besonders zu achten haben, wird hier zusammenfassend dargestellt.

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