Ein prozessualer Vergleich ist eine Parteienvereinbarung (Vertrag), die während eines gerichtlichen Verfahrens geschlossen werden kann und damit die Rechtssache – ganz oder in Teilen – ohne gerichtliche Entscheidung erledigt. Im Gegensatz zum materiellen Vergleich iSd § 1380 ABGB ist ein beiderseitiges Nachgeben nicht erforderlich.