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Prokura

UnternehmensrechtAllgemeines UnternehmensrechtGruberJuni 2022

Bei der in den §§ 48 bis 53 UGB geregelten Prokura handelt es sich um keine organschaftliche, sondern um eine rechtsgeschäftliche Vollmacht. Sie kann nur von einem in das Firmenbuch eingetragenen Unternehmer und nur einer natürlichen Person erteilt werden und ist selbst in das Firmenbuch einzutragen. Die Prokura hat gegenüber Dritten aus Gründen des Verkehrsschutzes einen zwingend festgelegten Umfang.

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