Hat der Dienstnehmer einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis, weil er nicht erst von seinem Nettogehalt/-lohn ein Auto anschaffen bzw bezahlen muss, sondern ein dienstgebereigenes Fahrzeug für seine privaten Fahrten nutzen darf, ist dafür den Beitrags- und Bemessungsgrundlagen für Sozialversicherung, Lohnsteuer, DB, DZ und Kommunalsteuer und für die Betriebliche Vorsorge ein Sachbezug hinzuzurechnen. Die Sachbezugswerte-Verordnung regelt, in welcher Höhe und unter welchen Voraussetzungen der Sachbezug zum Ansatz kommt.