vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Prämie für Verbesserungsvorschläge

Entgelt: Anspruch & AbrechnungDiverse PrämienMäder/HaasJänner 2026

Bringt ein Verbesserungsvorschlag eines Arbeitnehmers dem Unternehmen eine nachweisliche Verbesserung im Sinne einer Kosteneinsparung oder gesteigerter Mitarbeiter- und Kundenzufriedenheit, kann der Arbeitgeber dafür eine Prämie ausschütten. Derartige Prämien für Verbesserungsvorschläge sind voll beitrags-, lohnsteuer- und lohnnebenkostenpflichtig. Es bestehen keinerlei abgabenrechtliche Begünstigungen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte