Bringt ein Verbesserungsvorschlag eines Arbeitnehmers dem Unternehmen eine nachweisliche Verbesserung im Sinne einer Kosteneinsparung oder gesteigerter Mitarbeiter- und Kundenzufriedenheit, kann der Arbeitgeber dafür eine Prämie ausschütten. Derartige Prämien für Verbesserungsvorschläge sind voll beitrags-, lohnsteuer- und lohnnebenkostenpflichtig. Es bestehen keinerlei abgabenrechtliche Begünstigungen.