Die Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung dient als Überbrückungsphase nach einer Trennung der Eltern oder nach einem Antrag auf Änderung der bisherigen Obsorgeregelung (§ 180 ABGB). Das Gericht behält die bisherige Obsorgeregelung unter Einräumung eines ausreichenden Kontaktrechtes und Festlegung der Unterhaltsleistung für die nächsten sechs Monate bei. Danach soll das Gericht endgültig entscheiden, es kann die Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung aber auch verlängern. Es obliegt dem Gericht, die Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung von Amts wegen einzuleiten.