vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vermögensverwaltung - Kind

FamilienrechtKindschaftsrechtHuberJuni 2024

Die Eltern haben das Vermögen eines minderjährigen Kindes mit der Sorgfalt ordentlicher Eltern zu verwalten (§ 164 Abs 1 ABGB). So lange ein Elternteil nicht geschäftsfähig ist, hat er nicht das Recht und die Pflicht, das Vermögen zu verwalten. Die Erforderlichkeit einer gerichtlichen Genehmigung für ein Rechtsgeschäft hängt davon ab, ob das Rechtsgeschäft zum ordentlichen oder außerordentlichen Wirtschaftsbetrieb zählt. In bestimmten Fällen kann es zu einer Rechnungslegungspflicht gegenüber dem Pflegschaftsgericht, das seine Aufsichtspflicht von Amts wegen wahrzunehmen hat, kommen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte