Die bäuerliche Sozialversicherung besteht aus den folgenden drei Versicherungszweigen: Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung. Die Pflichtversicherung betrifft grds alle drei Versicherungszweige (= Vollversicherung), aber es kann auch vorkommen, dass man nur in einzelnen Versicherungszweigen (= Teilversicherung) versichert ist. Der Versicherungsschutz ist unabhängig von der Staatsbürgerschaft und dem Willen aller Beteiligten. Sobald bestimmte gesetzlich geregelte Voraussetzungen vorliegen, tritt der Versicherungsschutz ex lege ein.