Für Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit, zur Pflege von Angehörigen für einen Zeitraum von 1 bis 3 Monaten Pflegekarenz bzw Pflegeteilzeit mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis zuvor ununterbrochen 3 Monate gedauert hat und eine schriftliche Vereinbarung getroffen wird. Zudem muss die zu pflegende Person mindestens Pflegegeld der Pflegestufe 3, bei Demenzerkrankten und minderjährigen nahen Angehörigen der Stufe 1 erhalten. Ab 1. 1. 2020 besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein einseitiger Rechtsanspruch auf Pflegekarenz bzw Pflegeteilzeit.