Die Pendlerverordnung regelt die Kriterien zur Ermittlung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und zur Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels, dazu gehört auch die Einführung eines Pendlerrechners, der vom BMF im Internet zur Verfügung gestellt wird. Der Pendlerrechner gilt für den Steuerpflichtigen, der ein Pendlerpauschale im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung beantragt, die vollziehende Finanzverwaltung und den Arbeitgeber, der im Rahmen der Lohnsteuerberechnung ein Pendlerpauschale und einen Pendlereuro berücksichtigen muss.