vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Patientenentschädigungsfonds

SchadenersatzArzthaftungNigl/JanschitzAugust 2024

In Arzthaftungsangelegenheiten können sich Geschädigte auch an spezielle Beschwerdestellen, sog Patientenvertretungen oder Patientenanwaltschaften wenden. Darüber hinaus existieren Schieds- bzw Schlichtungsstellen, die eine außergerichtliche Streitbeilegung ermöglichen sollen.
 
Um zu gewährleisten, dass auch tatsächlich Ersatz für erlittene Schäden geleistet wird, sind neben einer verpflichtenden Haftpflichtversicherung für freiberuflich tätige Ärzte, Gruppenpraxen und bestimmte Krankenanstalten auch Patientenentschädigungsfonds und Solidarfonds vorgesehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte