Bei einem Insolvenzverfahren handelt es sich um ein arbeitsteiliges Verfahren, bei welchem als Organe das Insolvenzgericht, der Insolvenzverwalter, die Gläubigerversammlung und der Gläubigerausschuss mitwirken. Der gegenständliche Beitrag gibt die wesentlichen Aufgaben und Befugnisse dieser Organe im Insolvenzverfahren wieder.