Unternehmerisch tätige Personen können auch mehrere selbständige Erwerbstätigkeiten ausüben, und zwar sowohl parallel als auch zeitlich aufeinanderfolgend. Im Speziellen stellt sich aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht die Frage, welcher Versicherungsstatus einer unternehmerisch tätigen Person zukommt, die sowohl eine selbständige Tätigkeit mit Gewerbeberechtigung als auch eine selbständige (unternehmerische) Tätigkeit ohne erforderliche Gewerbeberechtigung parallel oder zeitlich aufeinanderfolgend ausübt.