vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Neue Selbstständige – Zusammentreffen von gewerblicher Pflichtversicherung und Neuer Selbstständigkeit

SozialversicherungNeue Selbstständige nach GSVGMairJuni 2024

Unternehmerisch tätige Personen können auch mehrere selbständige Erwerbstätigkeiten ausüben, und zwar sowohl parallel als auch zeitlich aufeinanderfolgend. Im Speziellen stellt sich aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht die Frage, welcher Versicherungsstatus einer unternehmerisch tätigen Person zukommt, die sowohl eine selbständige Tätigkeit mit Gewerbeberechtigung als auch eine selbständige (unternehmerische) Tätigkeit ohne erforderliche Gewerbeberechtigung parallel oder zeitlich aufeinanderfolgend ausübt. 

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte