Um die auf eine Nachzahlung entfallende Lohnsteuer korrekt ermitteln zu können, ist einerseits zu unterscheiden, ob die Nachzahlung das laufende Kalenderjahr betrifft oder für bereits abgelaufene Kalenderjahre geleistet wird. Auch spielt der Grund für die verspätete Zahlung eine Rolle. Willkürlich verschobene Nachzahlungen sind nach Tarif zu besteuern, während für Zahlungen, die nicht willkürlich verschoben wurden, eine Steuerbegünstigung zusteht.