Nachtschwerarbeit liegt nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer während der Nacht in einem gewissen zeitlichen Umfang bestimmte Arbeiten bzw Arbeiten unter besonders belastenden Umgebungseinflüssen verrichtet, die im Gesetz als Schwerarbeit definiert sind. Einzelne Belastungen wie Hitze oder Lärm sind durch Messungen relativ leicht objektiv festzustellen. Andere Schwerarbeiten, wie gesundheitsgefährdende Erschütterungen oder ein bestimmter Kalorienverbrauch bei der Arbeit erfordern eingehende sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Analysen.