Wenn Arbeitnehmer während der Nacht Schwerarbeit leisten, sind die Sonderbestimmungen des Nachtschwerarbeitsgesetzes zu beachten. Der Arbeitgeber hat für jeden Schwerarbeitsmonat einen Beitrag zu entrichten. Vorteilhaft für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist, dass unter gewissen Voraussetzungen Männer mit dem vollendenden 57. Lebensjahr und Frauen mit dem vollendenden 52. Lebensjahr Anspruch auf Sonderruhegeld haben und daher das Arbeitsverhältnis beenden können. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer zum Stichtag die erforderliche Anzahl von Nachtschwerarbeitsmonaten nachweisen kann.