Das Mietzinsanhebungsrecht ist das dem Vermieter im Geltungsbereich des MRG vom Gesetz eingeräumte Recht, den Mietzins bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen einseitig zu erhöhen. Als Gestaltungsrecht obliegt es grundsätzlich allein dem Vermieter, von der Anhebungsmöglichkeit Gebrauch zu machen. Besondere Bedeutung kommt dem Mietzinsanhebungsrecht im Zusammenhang mit den gesetzlichen Vertragsübergangstatbeständen der §§ 12, 12a und 14 MRG zu.