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Mietzinserhöhung

Miet- und WohnrechtMieteFritzerApril 2024

Unter den in den §§ 18 ff MRG genannten Voraussetzungen sind vorübergehende – höchstens zehn Jahre andauernde – Hauptmietzinserhöhungen zur Finanzierung notwendiger Erhaltungsarbeiten zulässig.

Einleitung

Eine Mietzinserhöhung iSd §§ 18 ff MRG ist

ein einseitiger – also auch gegen11Eine Parteienvereinbarung verhindert daher ein Verfahren gem §§ 18 ff MRG; s Würth/Zingher/Kovanyi, Miet- und Wohnrecht23 §§ 18 bis 18b MRG Rz 1. den Willen des Mieters –

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