Der Mieterschutz ist der durch verschiedene Normen geregelte Schutz des Mieters vor Willkür des Vermieters.
Grundlegendes
Jede Prüfung bzw Errichtung eines Bestandvertrages sollte mit der Frage beginnen, ob das Mietrechtsgesetz (MRG) zur Anwendung kommt.1
Ganz generell ist festzuhalten, dass das MRG vom Prinzip der Raummiete ausgeht, sodass eine Flächenmiete (zB Autoabstellplatz, wenn dieser nicht mitgemietet ist) nicht dem MRG unterliegt.