Medienzusammenschlüsse unterliegen in Österreich Sonderregelungen. In §§ 8, 9 Abs 3 sowie § 13 KartG sind eigene Zusammenschlusstatbestände, Schwellenwerte sowie zusätzliche Untersagungsgründe normiert. Kombiniert mit der österreichischen Behördenpraxis, wonach es zu einer Ausnahme vom One-Stop-Shop-System kommt, sind die weitreichenden Folgen zu beachten. Dieses Briefing soll auf die Besonderheiten aufmerksam machen und einen groben Überblick bieten.

