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Marktmanipulation

UnternehmensrechtKapitalmarktrechtNagyMärz 2023

Die EU-Marktmissbrauchsverordnung (MMVO) verbietet ausdrücklich die Marktmanipulation und den Versuch hierzu. Dieses Verbot gilt für Handlungen sowie Unterlassungen in der Union und in Drittländern in Bezug auf die in den Schutzbereich fallenden Finanzinstrumente.

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