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„Know your shareholder“-Prinzip

UnternehmensrechtKapitalmarktrechtHössl-NeumannNovember 2021

Unter dem „Know your shareholder“-Prinzip wird die in der 2. AktionärsrechteRL angelegte Maxime verstanden, dass börsenotierte Gesellschaften ihre Aktionäre kennen und mit diesen kommunizieren sollen. Das Prinzip wurde mit Novelle 2019 in den §§ 179 ff BörseG verankert.

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