Die Abgabe einer Drittschuldnererklärung ist eine der ganz zentralen Pflichten eines Drittschuldners (zB Dienstgebers) im Zusammenhang mit einer eintreffenden Lohnpfändung. Die fristgerechte und inhaltlich korrekte Erfüllung der Erklärungspflicht ist wichtig, um kein Haftungsrisiko einzugehen. Die schuldhafte Nichtabgabe einer aufgetragenen Drittschuldnererklärung kann zu einer Drittschuldnerklage seitens des betreibenden Gläubigers führen.