Der Liegenschaftskauf kommt als Konsensualvertrag mit der Einigung der Vertragsparteien über Ware und Preis zustande. Durch den Kaufvertrag verpflichtet sich der Käufer, die Liegenschaft an den Käufer zu übergeben und diesem Eigentum an ihr zu verschaffen; der Käufer verpflichtet sich zur Leistung des vereinbarten Kaufpreises. Grds unterliegt der Liegenschaftskaufvertrag keinen gesetzlichen Vorschriften, jedoch ist für den gültigen Rechtserwerb eine grundbuchsfähige Beurkundung notwendig.