Der Begriff der Lieferung ist von elementarer Bedeutung für das Umsatzsteuerrecht, definiert er doch die Steuerbarkeit eines durch Lieferung erfolgten Umsatzes. Dabei weicht die umsatzsteuerliche Definition unter Umständen erheblich von jener des umgangssprachlichen Gebrauchs und Sprachverständnisses ab, weshalb eine nähere Beschäftigung mit diesem Thema der umsatzsteuerlichen Einschätzung eines Übertragungsgeschäftes jedenfalls vorausgehen sollte.