Die Legalitätspflicht verpflichtet Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder zur umfassenden Gesetzestreue. Sie müssen alle Pflichten einhalten, die direkt an sie gerichtet sind (interne Pflichtenbindung), sowie nach überwiegender Auffassung solche, die die Gesellschaft als Rechtssubjekt treffen (externe Pflichtenbindung).
Einleitung
Die Legalitätspflicht ist ein zentraler Bestandteil der Innenhaftung von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern1 nach § 25 GmbHG und § 84 AktG.

