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Krankenversicherung ASVG – Anspruchsberechtigung für Angehörige, Zusatzbeitrag für Angehörige

SozialversicherungKrankenversicherung - ASVGVinzenzJänner 2025

Gem § 123 ASVG können auch Angehörige der versicherten Personen Leistungen aus der Krankenversicherung in Anspruch nehmen, dabei handelt es sich um die Möglichkeit der Mitversicherung in der Sozialversicherung. Nach § 51d Abs 1 ASVG hat die versicherte Person für mitversicherte Angehörige einen Zusatzbeitrag leisten.   

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