vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kosten bei vorübergehend Beschäftigten

Bis zum DienstantrittKosten einer AnstellungSabara/HaasJuli 2026

Vorübergehend Beschäftigte sind Personen, die vorübergehend – also für kurze Zeit – in einem Dienstverhältnis stehen. Liegen alle steuerlichen Voraussetzungen vor, gilt für vorübergehend Beschäftigte anstelle der regulären Tariflohnsteuer eine Pauschallohnsteuer (§ 69 EStG). Diese Bestimmung betrifft primär körperlich tätige Arbeitnehmer, die maximal eine Woche am Stück beschäftigt werden und deren Bruttolohn eine bestimmte Wochengrenze (€ 220,–) und Tagesgrenze (€ 55,–) nicht überschreitet.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte