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Konzern – Gesellschaftsvertrag

GesellschaftsrechtKonzernrechtKnauderNovember 2024

Gesellschaften sind ihrem Wesen nach darauf ausgerichtet, ihre Zwecke und Interessen selbstständig zu verfolgen. Es ist davon auszugehen, dass eine Gesellschaft nicht nur eine rechtlich selbstständige, sondern auch eine wirtschaftlich selbstständige Einheit sein will. In Widerspruch zu dieser grundlegenden Annahme steht die Absicht, den Geschäftsbetrieb eines Unternehmens der einheitlichen Leitung einer außenstehenden Organisation zu unterstellen. Durch entsprechende Vertragsanpassungen (sog Konzernklauseln) im Gesellschaftsvertrag kann diesem Umstand entgegengekommen werden.

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