Ein Bankkonto bezeichnet technisch das Rechtsverhältnis zwischen Bank und Kunde aufgrund von Buchungen von Forderungen des Kunden gegen die Bank und vice versa, aus rechtlicher Sicht das spezifische Rechtsverhältnis zwischen Bank und Kunde durch die Führung von Konten. Der Kontovertrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, bei dem sich die Bank verpflichtet, die entsprechende Verbuchung der Forderungen auf dem Konto vorzunehmen, und der Kunde sich verpflichtet, die entsprechenden Spesen und Gebühren zu tragen. Der Kontovertrag unterliegt idR den ABB der Bank.