Werden Waren vom Lieferanten in ein Konsignationslager verbracht und durch den Abnehmer entnommen, führen die Warenbewegungen im Binnenmarkt zu einer umsatzsteuerlichen Registrierung des Lieferanten. Bisher sahen nur einzelne Mitgliedstaaten Vereinfachungen vor. Dies führte zu unterschiedlichen Beurteilungen. Zur Vereinheitlichung des Mehrwertsteuersystems werden durch die Quick Fixes Vereinfachungsregelungen auf unionsrechtlicher Ebene ua für Konsignationslager eingeführt. Diese wurden mit dem Steuerreformgesetz 2020 in das nationale UStG umgesetzt und sind seit 1. 1. 2020 in Kraft.