Der Kollektivvertrag für Angestellte von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik (IT-KV) erfasst in seinem Geltungsbereich, mit Ausnahme bestimmter leitender Angestellter, alle dem AngG unterliegenden Dienstnehmer sowie kaufmännische Lehrlinge. Für diese Dienstnehmer enthält der Kollektivvertrag bspw Regelungen über die Rufbereitschaft, Reisekosten- und Reiseaufwandsentschädigungen, Telearbeit, Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderungen sowie Sonderregelungen für die Bemessung der Urlaubsdauer.