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Kollektivvertrag Handelsarbeiter – arbeitszeitrechtliche Bestimmungen

Wichtige KollektivverträgeHandelIhradskaJuni 2024

Der Kollektivvertrag für Handelsarbeiter sieht eine wöchentliche Normalarbeitszeit von 38,5 Stunden vor und ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Ausdehnung der täglichen Normalarbeitszeit auf bis zu zehn Stunden. Ebenso enthält der Kollektivvertrag Regelungen über die Durchrechnung der Normalarbeitszeit, Zuschläge für die Normal- und Mehrarbeit während der erweiterten Öffnungszeiten, Samstagsbeschäftigung sowie die Beschäftigung am 24. und 31. Dezember. 

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