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Kollektivvertrag für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe - Rahmenrecht

Wichtige KollektivverträgeGastgewerbeWinklerJuli 2024

Der Kollektivvertrag für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe wird den Bedürfnissen der Branche im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten durch Sonderregelungen für Saisonbetriebe und spezielle Regelungen in Bezug auf die Arbeitszeit gerecht. Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden und kann durch Durchrechnungsvereinbarungen flexibel verteilt werden.

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