Die Entlohnung von Arbeitern im Hotel- und Gastgewerbe war für lange Zeit aufgrund des sogenannten Garantielohnsystems eine eigene Wissenschaft. Die Kollektivvertragsparteien haben sich in den vergangen Jahren auf einen – zum Teil schrittweisen – Übergang zum Festlohnsystem, das heißt zur Festlegung von betraglichen Mindestlöhnen verständigt. Die Arbeiter haben dann keinen kollektivvertraglichen Anspruch auf Umsatzprozente mehr. Seit 1. 5. 2017 gibt es ein einheitliches Lohnschema mit 5 Lohngruppen.