vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kollektivvertrag für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe - Lohnbestimmungen

Wichtige KollektivverträgeGastgewerbeWinklerJuli 2024

Die Entlohnung von Arbeitern im Hotel- und Gastgewerbe war für lange Zeit aufgrund des sogenannten Garantielohnsystems eine eigene Wissenschaft. Die Kollektivvertragsparteien haben sich in den vergangen Jahren auf einen – zum Teil schrittweisen – Übergang zum Festlohnsystem, das heißt zur Festlegung von betraglichen Mindestlöhnen verständigt. Die Arbeiter haben dann keinen kollektivvertraglichen Anspruch auf Umsatzprozente mehr. Seit 1. 5. 2017 gibt es ein einheitliches Lohnschema mit 5 Lohngruppen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte