Im Kollektivvertrag Handel wurde mit 1. 12. 2017 eine neue Gehaltsordnung mit einem neuen Beschäftigungsgruppenschema eingeführt. Es wurden 75 Referenzfunktionen in sieben Arbeitswelten unterteilt, aus denen sich acht Beschäftigungsgruppen und fünf Gehaltsstufen ergeben. Für eine Einreihung und Vorrückung in den Beschäftigungsgruppen sind die jeweiligen Berufsjahre von Bedeutung, für die der Kollektivvertrag spezielle Anrechnungsbestimmungen vorsieht. Für die Weihnachtsremuneration und die Urlaubsbeihilfe enthält der Kollektivvertrag bezüglich der Fälligkeit ebenfalls spezielle Bestimmungen.