Das allgemeine Rahmenrecht des Kollektivvertrags für Handelsangestellte umfasst unter anderem Bestimmungen zum Geltungsbereich, zur Probezeit, Pflichten des Angestellten, zum Urlaub, aber auch zur Kündigung des Arbeitnehmers, zur Reisekosten- und Reiseaufwandsentschädigung sowie zu den Verfalls- und Verjährungsbestimmungen. Weiters definiert der Kollektivvertrag Rahmenbedingungen und Voraussetzungen, unter denen eine Bildungskarenz in Anspruch genommen werden kann.